Förderung für Einbruchschutz 2026: KfW-Kredit & Steuerbonus
Was zahlt der Staat 2026 wirklich für Einbruchschutz? Kurz gesagt: keinen direkten Zuschuss mehr, aber einen zinsgünstigen KfW-Kredit und einen Steuerbonus. Dieser Ratgeber erklärt beide Wege verständlich – und räumt mit einem verbreiteten Irrtum auf.
Der wichtige Hinweis vorweg
Rund um die Förderung von Einbruchschutz kursieren viele veraltete Zahlen. Am hartnäckigsten hält sich das Versprechen „bis zu 1.600 € Zuschuss„. Das bezieht sich auf den KfW-Investitionszuschuss 455-E – und dieser wurde Ende 2023 eingestellt. Neue Zuschüsse werden darüber nicht mehr ausgezahlt. Wer heute mit diesem Betrag rechnet, plant an der Realität vorbei.
Die gute Nachricht: Es gibt weiterhin staatliche Unterstützung – nur in anderer Form. Zwei Wege stehen offen, die sich sogar kombinieren lassen: der KfW-Kredit 159 und der Steuerbonus nach § 35a EStG.
KfW-Kredit 159
Zinsgünstiger Kredit „Altersgerecht Umbauen“ – fördert auch Einbruchschutz mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Sinnvoll bei größeren Maßnahmen.
Details unten →Steuerbonus § 35a EStG
20 % der Lohnkosten direkt von der Steuer, bis zu 1.200 € pro Jahr. Für die meisten Nachrüstungen der praktisch wichtigste Weg.
Details unten →Weg 1: der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Die KfW fördert Einbruchschutz heute über den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Dieser Kredit deckt neben Barriereabbau ausdrücklich auch Maßnahmen gegen Einbruch ab und stellt bis zu 50.000 € pro Wohneinheit zu vergünstigten Zinsen bereit.
Drei Punkte sind entscheidend:
Vor Beginn beantragen. Der Kredit muss vor dem Start der Arbeiten beantragt werden – und zwar nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Bank („durchleitendes Kreditinstitut“). Wer erst bestellt und dann fördern will, geht leer aus.
Geeignete Maßnahmen. Gefördert werden einbruchhemmende Bauteile und Nachrüstungen, die anerkannten Standards entsprechen – etwa geprüfte Türen und Fenster oder Nachrüstprodukte nach DIN 18104. Die genauen technischen Mindestanforderungen legt die KfW im jeweiligen Merkblatt fest.
Für wen es sich lohnt. Ein Kredit lohnt sich vor allem bei größeren Vorhaben – etwa wenn Einbruchschutz mit einer ohnehin geplanten Sanierung oder einem Fenstertausch zusammenfällt. Für eine einzelne Nachrüstung ist der Aufwand meist zu groß; hier ist der Steuerbonus der einfachere Hebel.
Weg 2: der Steuerbonus nach § 35a EStG
Der zweite Weg ist für die meisten Haushalte der praktischere. Nach § 35a EStG lassen sich 20 % der Lohnkosten von Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt direkt von der Steuerschuld abziehen – höchstens 1.200 € pro Jahr (das entspricht bis zu 6.000 € an begünstigten Arbeitskosten).
Damit das funktioniert, sind einige Regeln zu beachten:
Wichtig ist die Trennung von Material und Arbeit: Absetzbar ist nur der Arbeitslohn inklusive Anfahrt und Maschinenkosten, nicht das gekaufte Produkt selbst. Der Handwerksbetrieb sollte den Lohnanteil deshalb auf der Rechnung gesondert ausweisen. Und: Wer bar zahlt, verliert den Anspruch – das Finanzamt verlangt einen Überweisungsbeleg.
Kredit oder Steuerbonus – was passt wann?
Beide Wege lassen sich grundsätzlich nutzen, aber nicht doppelt für dieselben Kosten: Was über den KfW-Kredit gefördert wird, kann nicht zusätzlich nach § 35a abgesetzt werden. Als Orientierung:
| Situation | Sinnvoller Weg |
|---|---|
| Einzelne Nachrüstung z. B. Fenstergriffe, Zusatzschloss, Schutzbeschlag | Steuerbonus § 35a (Lohnanteil absetzen) |
| Mittlere Maßnahme mehrere Fenster/Türen nachrüsten lassen | Meist § 35a; Kredit nur bei hohem Betrag |
| Große Investition Fenstertausch, Sanierung inkl. Einbruchschutz | KfW-Kredit 159 (vor Beginn beantragen) |
Konkrete Maßnahmen und ihre Reihenfolge zeigen die Leitfäden Fenster einbruchsicher machen und Haustür nachrüsten.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
1. Bedarf klären. Welche Fenster und Türen sollen gesichert werden? Ein Blick auf die Schwachstellen hilft bei der Priorisierung.
2. Fachangebot einholen. Achten Sie darauf, dass geprüfte Bauteile (z. B. RC 2, DIN 18104) angeboten und Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden.
3. Förderweg festlegen. Bei großen Summen den KfW-Kredit 159 vor Auftragsvergabe über die Bank beantragen; sonst den Steuerbonus einplanen.
4. Sauber bezahlen. Rechnung kommen lassen, per Überweisung zahlen, Beleg aufbewahren – so bleibt der Steuervorteil erhalten.
5. In der Steuererklärung angeben. Handwerkerleistungen im entsprechenden Feld der Steuererklärung eintragen.
Fazit
Einen direkten Zuschuss für Einbruchschutz gibt es 2026 nicht mehr – der KfW-Zuschuss 455-E ist seit Ende 2023 Geschichte. Geblieben sind zwei solide Wege: der zinsgünstige KfW-Kredit 159 für größere Vorhaben und der Steuerbonus nach § 35a EStG für die alltägliche Nachrüstung. Für die meisten Haushalte ist der Steuerbonus der einfachste Hebel: 20 % der Lohnkosten, bis zu 1.200 € im Jahr.
Wer korrekt plant, sauber zahlt und die Belege aufbewahrt, holt sich einen Teil der Investition zurück – ganz ohne die falschen Zuschussversprechen mancher Werbung.